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Der Pfarrgemeinderat (abgekürzt PGR) setzt sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammen. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der zuständige Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen und die pastoralen Mitarbeiter. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken und ermöglicht so die Mitverantwortung aller Gemeindemitglieder. Er ist zu unterscheiden vom Kirchenvorstand, der sich um Vermögens- und Personalfragen kümmert.
Der am 06./07. November 2021 gewählte PGR setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen
(in alphabetischer Reihenfolge):
Marion Hartzsch-Zöll
Dr. Stefanie Höltgen
Dirk Jüngermann
Dr. Rainer Krämer
Clemens Mertes
Dr. Manfred Sieburg (Vorsitzender)
Mieke Schulze
Sie benötigen außerhalb der Öffnungszeiten eine Kranken-salbung? Hier finden sie die Kontaktdaten unseres Pastoralteams.